kosmetische vs. medizinische Fußpflege
Warum wir keine Risikopatienten wie z.B. Diabetiker behandeln!
Wie Sie bereits gelesen haben, führen wir in unserem Studio keine Fußpflege bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch.
Dies möchten wir an dieser Stelle einmal erklären:
Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes. Nach dem Podologengesetz (PodG) und des Heilpraktikergesetz (HeilprG) gehören Fußbehandlungen – insbesondere bei Risikopatienten wie Diabetikern – in den Bereich der Heilkunde und dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten und staatlich anerkannten Podologinnen und Podologen oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern durchgeführt werden.
Gerade bei Diabetes besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen wie Wundheilungsstörungen, Nervenschädigungen (diabetische Neuropathie) oder Durchblutungsstörungen. Die Behandlung solcher Patienten, auch wenn diese auf den ersten Blick keinerlei "Problemfüße" zu haben scheinen, ist gesetzlich klar dem heilkundlichen Bereich zugeordnet und darf von kosmetischen Fußpflegebetrieben nicht übernommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen und zum Schutz Ihrer Gesundheit keine Behandlungen in diesem medizinischen Risikobereich anbieten dürfen.
Für eine fachgerechte Versorgung empfehlen wir die Behandlung durch eine/n staatlich anerkannte/n Podologin/Podologen oder eine ärztlich verordnete podologische Therapie.
